Für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr der Steiner-Gas e.U., Kaiserstraße 80, A-1070 Wien gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Nachfolgenden kurz „AGB“ genannt); sie sind auch für alle künftigen Geschäfte verbindlich, selbst wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Maßgeblich ist jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGB. Von diesen AGB abweichende und/oder ergänzende Regelungen, – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners von Steiner-Gas e. U (im Nachfolgenden kurz „Kunde“ genannt) – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Steiner-Gas e.U. ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
Für Steiner-Gas e.U. aktiv und passiv vertretungsbefugt sind ausschließlich die im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführer und Prokuristen und zwar jeweils im Rahmen ihrer im Firmenbuch eingetragenen Vertretungsbefugnis. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, die von anderen Personen abgegeben oder entgegengenommen werden, entfalten für Steiner- Gas e.U. keine Verpflichtungen.
Die Kataloge und sonstigen Druckwerke der Steiner-Gas e.U. dienen ausschließlich der Information. Sie stellen kein Vertragsangebot dar. Vertragsangebot ist die Bestellung durch den Kunden, welches von Steiner-Gas e.U. durch die telefonische Auftragsbestätigung oder konkludent durch Lieferung der Ware angenommen wird.
Die Liefertermine und Lieferfristen werden von Steiner-Gas e.U. nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Lieferung.
Der Transport von gefüllten oder leeren Gasflaschen von der Lieferstelle zum Kunden oder vom Kunden zur Lieferstelle erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, werden gefüllte Gasflaschen an die erste mögliche Liefergrenze (mit Lkw erreichbar, vom Kunden bereitgestellte Lade- und Abladezone) geliefert und Leerflaschen mitgenommen.
Das Entgelt ist – sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde – bei Lieferung sofort bar zur Zahlung fällig. Ist eine Vorleistung von Steiner-Gas e.U. vereinbart, so ist das Entgelt unverzüglich mit Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Steiner-Gas e.U. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. vom Rechnungsbetrag zu verrechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
Weiters hat der Kunde im Verzugsfalle sämtliche durch den Verzug verursachte Spesen, sowie Mahn- und Betreibungskosten (insbesondere die Vergütung eines eingeschalteten Inkassoinstitutes, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben bzw. wenn Steiner-Gas e.U. das Mahnwesen selbst betreibt EUR 12,00 pro erfolgter Mahnung, sowie EUR 6,00 pro Halbjahr für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses (einschließlich der Rechtsbeistandskosten hat der Kunde zu tragen).
Schließlich berechtigt der Zahlungsverzug Steiner-Gas e.U. auch andere Lieferungen an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages zurückzubehalten.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlungen durch den Kunden Eigentum von Steiner-Gas e.U. Sollten Dritte Ansprüche an den Produkten erheben (insbesondere durch Pfändung) ist der Kunde verpflichtet, Steiner-Gas e. U zur Wahrung ihrer Rechte sofort zu informieren. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, so haftet er unbeschadet der Verpflichtung zum Ersatz eines höheren Schadens in Höhe des offenen Rechnungsbetrages.
Steiner-Gas e.U. ist berechtigt, wenn der Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnungen und Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist fortdauert, die in ihrem Eigentum stehenden Sachen vom Kunden auf Rechnung und Gefahr des Kunden wieder abzuholen und bis zur vollständigen Bezahlung des ursprünglichen Rechnungsbetrages samt Zinsen, Spesen, Kosten des Abtransportes, der Lagerung und des neuerlichen Transportes zum Kunden zu lagern. Der Kunde bleibt auch bei zufälligem Untergang zur Bezahlung der vorgenannten Kosten und Beträge verpflichtet.
Steiner-Gas e.U. haftet für Verlust und Beschädigung während des Transportes und der Lagerung nur bei grobem Verschulden. Verweigert der Kunde die Herausgabe der im Eigentum von Steiner-Gas e.U. befindlichen Sachen, ist Steiner-Gas e.U. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist unbeschadet der weiterbestehenden Verpflichtung zur Rückgabe der im Eigentum der Steiner-Gas e.U. befindlichen Sachen, zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Rechnungsbetrages verpflichtet.
Werden Produkte, an denen Vorbehaltseigentum von Steiner-Gas e.U. besteht, mit anderen Sachen verarbeitet oder vermengt, so entsteht an den neuen Sachen Miteigentum von Steiner- Gas e.U. im Verhältnis der Preise der verarbeiteten oder vermengten Sachen zueinander. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen gegen Dritte im Verhältnis des Miteigentumsanteils von Steiner-Gas e.U. an Steiner-Gas e.U. ab, die aus einer Veräußerung oder Verwertung der neuen Sache entstehen.
Steiner-Gas e.U. überlässt dem Kunden die während der gesamten Vertragsdauer im Eigentum von Steiner-Gas e.U. stehenden Gasflaschen unentgeltlich für die Dauer von 6 Monaten zur Nutzung. Der Kunde darf die überlassenen Gasflaschen nur zur Entnahme der gelieferten Gasfüllung verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die überlassenen Gasflaschen anderweitig zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.
Der Kunde ist verpflichtet, die überlassenen Gasflaschen mit allem Zubehör unverzüglich nach Gebrauch, spätestens aber sechs Monate nach Lieferung an Steiner-Gas e.U. zurückzugeben, ungeachtet dessen, ob noch Restgas in der Flasche vorhanden ist oder nicht.
Aus dem Umstand, dass allenfalls noch Gas in der Flasche vorhanden ist, entstehen dem Kunden keine Ansprüche gegen Steiner-Gas e.U.
Sollte der Kunde die überlassene Gasflasche nicht nach spätestens sechs Monaten an Steiner- Gas e. U. retourniert haben, so ist Steiner-Gas e.U. berechtigt, dem Kunden einen Kostenbetrag von € 20,00 monatlich zu verrechnen.
Die Rückgabe anderer als der überlassenen Gasflaschen befreit den Kunden nicht von der Rückgabe der überlassenen Gasflaschen.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden an den überlassenen Gasflaschen ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, für fehlende Teile, Reparaturen, etc Schadenersatz zu leisten und Beschädigungen, Verluste oder Inanspruchnahme durch Dritte sofort der Lieferstelle zu melden.
Der Kunde haftet für trotzdem eingetretene Beschädigungen, Verluste oder Inanspruchnahme durch Dritte, verschuldensunabhängig in Höhe des Neupreises einer der vermieteten Gasflasche gleichwertigen Ersatzflasche. Dies, da es keinen relevanten Markt für gebrauchte Gasflaschen gibt und die Funktionalität einer Gasflasche durch Zeitablauf nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle der Verletzung der Meldepflicht ist der Kunde darüber hinaus zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der überlassenen Gasflaschen verpflichtet.
Auch Fahrten von Steiner-Gas e.U., die nach Terminvereinbarung mit dem Kunden lediglich zur Abholung leerer Flaschen dienen sind grundsätzlich für den Kunden kostenlos. Wenn jedoch aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, eine solche Fahrt frustriert ist und daher eine neuerliche Fahrt notwendig wird, ist Steiner-Gas e.U. berechtigt, dem Kunden zur Deckung der damit verbundenen Unkosten einen Pauschalbetrag von € 100,00 je frustrierter Fahrt in Rechnung zu stellen.
Beschreibungen der Erzeugnisse von Steiner-Gas e.U. und ihrer Verwendungsmöglichkeit, insbesondere in Prospekten, Preislisten, etc dienen nur der Information. Bestimmte Eigenschaften und Anwendungsgebiete werden darin nicht zugesichert. Steiner-Gas e.U. leistet nur Gewähr, wenn der Kunde die im Zusammenhang mit den Produkten von Steiner- Gas e.U. gültigen Vorschriften und Normen beachtet. Steiner-Gas e.U. leistet jedenfalls nicht Gewähr für die Eignung zur Erzielung bestimmter Ergebnisse mit den Produkten von Steiner- Gas e.U., die auf falschen Erwartungen in Folge nicht ausreichender Information, fachlicher Beratung oder Versuche beruhen.
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Sachen sofort zu prüfen und Mängel spätestens sieben Tage nach Lieferung schriftlich zu rügen (§ 377 UGB). Fehlerhaft erscheinende Gasflaschen dürfen jedenfalls nicht verwendet werden. Beanstandete Gasflaschen sind bei Rückgabe mit dem Vermerk „prüfen“ zu versehen. Gewährleistung durch Wandlung oder Preisminderung wird ausgeschlossen.
Bei einem Verstoß gegen die Pflichten und Obliegenheiten aus diesem Absatz entfällt die Verpflichtung von Steiner-Gas e.U. zur Gewährleistung.
Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er oder die von ihm betraute Person im Umgang mit den Gasen, Gasflaschen, technischen Einrichtungen, Anlagen und Zubehör vertraut ist und die Eigenschaften der einzelnen Gase kennt. Steiner-Gas e.U. stellt Sicherheitsdatenblätter jederzeit gerne zur Verfügung.
Steiner-Gas e.U. haftet nur für Schäden, die Steiner-Gas e.U. vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und verschuldet hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
Außerdem haftet Steiner-Gas e.U. nur für Personen- und Sachschäden und nicht für Vermögens- oder Folgeschäden. Überhaupt ist die Haftung von Steiner-Gas e.U. mit einem Betrag in Höhe des Gesamtrechnungsbetrages begrenzt. Eine Haftung von Steiner-Gas e. U. für Schäden, die diesen Betrag übersteigen, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Bei Rückgabe vorhandene Restinhalte der Gasflaschen werden nicht vergütet. Der Kunde darf gelieferte Gase nur für den eigenen Verbrauch verwenden. Er ist nicht berechtigt, gelieferte Gase ohne vorherige schriftliche Meldung an Steiner-Gas e.U. weiter zu veräußern.
Änderungen und/oder Ergänzungen des zwischen dem Kunden und Steiner-Gas e.U. abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von Steiner-Gas e.U. aufzurechnen, sofern der Bestand der Forderung des Kunden nicht rechtskräftig und vollstreckbar von einem österreichischen Gericht festgestellt ist.
Der Kunde ist weiteres nicht berechtigt, Zahlungen mit der Begründung zurückzuhalten, es würden ihm Gewährleistungs- und/oder sonstige Nichterfüllungsansprüche zustehen, es sei denn, solche Gewährleistungs- und/oder sonstigen Nichterfüllungsansprüche wären rechtskräftig und vollstreckbar von einem österreichischen Gericht festgestellt worden.
Sollte ein oder mehrere Punkt(e) dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben davon die übrigen Punkte unberührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Punktes gilt ein solcher als vereinbart, der rechtswirksam ist und dem wirtschaftlichen Zweck des unwirksamen Punktes am Nächsten kommt.
Erfüllungsort ist 1070 Wien. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für Wien zuständigen
Gerichtes vereinbart.
© Steiner Gas e.U.
Vertragsabschluss 1.1. Für alle Lieferungen von Steiner-Gas e.U. gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Steiner-Gas e.U. schriftlich bestätigt werden. An Steiner-Gas e.U. gerichtete Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (auch Telefax). Mit Auftragserteilung an Steiner-Gas e.U., spätestens mit Annahme unserer Lieferung, gelten unsere AGB vom Kunden als akzeptiert. 1.2. Allfällige AGB des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Steiner-Gas e.U. bedarf es nicht. 1.3. Mündliche Bestellungen und Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden und Zusicherungen werden erst durch schriftliche Bestätigung durch Steiner-Gas e.U. wirksam und rechtsverbindlich. 1.4. Soweit dem Kunden Sonderkonditionen gewährt werden, gelten diese nur unter der Bedingung, dass der Kunde seine vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Eine Nichterfüllung berechtigt SteinerGas e.U. zum sofortigen Widerruf der Sondervereinbarungen, welcher Steiner-Gas e.U. auch zur rückwirkenden Nachverrechnung berechtigt. 1.5. Bei einer auf elektronischem Weg bestellten Ware werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. 1.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. 1.7. Soweit in diesen AGB auf die Preisliste Bezug genommen wird, ist damit die am Liefertag gültige Preisliste von Steiner-Gas e.U. laut Aushang gemeint.
2.1. Unsere Preise sind Netto-Preise ab „Lieferwerk“ zuzüglich USt in gesetzlicher Höhe. Mangels Preisangabe im Einzelfall erfolgt die Berechnung nach der jeweils gültigen Preisliste (1.7.). Bei Lieferungen „ab Lager“ wird außerdem der jeweils gültige Lagerzuschlag berechnet. Der Versand der Gase einschließlich Behälter erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Werk oder Lager (=Lieferstelle); ebenso erfolgt die Beförderung des Leergutes zur Lieferstelle auf Gefahr und Kosten des Kunden. 2.2. Der Kaufpreis ist sofort bei Lieferung bzw. Leistung und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Unbeschadet eines eingeräumten Zahlungszieles hat Steiner-Gas e.U. das Recht, wenn der Kunde in Verzug gerät oder Steiner-Gas e.U. nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt, alle noch ausstehenden Lieferungen nur gegen sofortige Barzahlung vorzunehmen. Im Übrigen gelten die Zahlungsbedingungen laut Preisliste (1.7.) bzw. bei Sondervereinbarung laut Rechnungsausstellung. 2.3. Bei objektivem Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. oder höhere gesetzliche Verzugszinsen verrechnet. Weiters ist der Kunde verpflichtet, Steiner-Gas e.U. die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB die pauschalen Betreibungskosten in der gemäß § 458 UGB (idjgF) festgesetzten Höhe sowie die Kosten eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwaltes nach den Autonomen Honorar-Kriterien (AHK 2005 oder vergleichbarer Gebührenordnung). Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt Steiner-Gas e.U. vorbehalten. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Steiner-Gas e.U. für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). 2.4. Gegen Forderungen von Steiner-Gas e.U. kann der Kunde nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung von Steiner-Gas e.U. schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. 2.5. Die von Steiner-Gas e.U. gelieferten Gase und allfällig verkauftes Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Steiner-Gas e.U. Die Stahlflaschen für das Gas bleiben stets im Eigentum von Steiner-Gas e.U. 2.6. Der Kunde verpflichtet sich, für bei Steiner-Gas e.U. angeforderte Rechnungs- und/oder Lieferscheinkopien eine entsprechende Gebühr an Steiner-Gas e.U. zu entrichten. Davon ausgenommen ist das Onlinekundenportal von Steiner-Gas e.U.
3.1. Angegebene Lieferfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. 3.2. Verzögert sich die Lieferung von Steiner-Gas e.U. aus Gründen, die Steiner-Gas e.U. nicht zu vertreten hat, sowie bei Ereignissen höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen, wie Streiks, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und hoheitlichen Verfügungen (dies auch bei Sublieferanten), ruhen die Liefer- und Abnahmeverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Lieferfristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als 3 Monate andauern, sind der Kunde und Steiner-Gas e.U. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 3.3. Befindet sich im Falle einer verbindlichen Terminzusage Steiner-Gas e.U. in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Steiner-Gas e.U. schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Steiner-Gas e.U. bzw. eine Lieferstelle verschuldet worden ist. Der Ersatz von entgangenem Gewinn und sonstiger reiner Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
4.1. Zeichnungen, Abbildungen, Farben, Maße und Gewichte sind nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Produktionsbedingte Abweichungen sind vom Kunden zu akzeptieren, sofern das zugrundeliegende Muster genehmigt wurde oder die Abweichungen nicht wesentlich sind. 4.2. Allfällige Mängel hat uns der Kunde unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, verdeckte Mängel unmittelbar nach Erkennen derselben, der zuständigen Lieferstelle schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt und mangelfrei. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Ansprüchen, einschließlich Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Bei mangelhaften Lieferungen in Stahlflaschen bzw. bei schadhaften Stahlflaschen sind die betreffenden Stahlflaschen durch einen Anhänger am Ventil unter der Kappe mit genauer Anschrift des Kunden und Angabe des Grundes der Beanstandungen zu kennzeichnen und unverzüglich in unverändertem Zustand an die Lieferstelle zur Überprüfung durch Steiner-Gas e.U. zurückzustellen. Mangelhaft erscheinende Gasflaschen dürfen jedenfalls nicht verwendet werden. In anderer Weise vorgebrachte Beanstandungen können aus betriebstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden. 4.3. Ist eine Gaslieferung mangelhaft oder weicht sie von der bestellten Art oder Menge ab, wird nach Wahl des Kunden entweder eine Ersatzlieferung entsprechend dem Umfang der nichtvertragsgemäßen Lieferung durchgeführt oder eine Gutschrift erteilt. 4.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung. Das Recht zum Regress gegenüber Steiner-Gas e.U. gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt 6 Monate nach Lieferung durch Steiner-Gas e.U.; danach besteht keine Haftung mehr aus einer Rückgriffspflicht. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern höchstens des halben Kaufpreises der vom Mangel betroffenen Lieferung, jedoch längstens bis zur Ersatzlieferung.
5.1. Eine Haftung von Steiner-Gas e.U. für Sach- und Vermögensschäden des Kunden, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Mangel- oder Mangelfolgeschäden handelt, ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In Fällen grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Steiner-Gas e.U. mit dem typischen und vorhersehbaren Schaden, der zumindest leicht fahrlässig verursachten Schäden mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung pro Schadensfall, höchstens jedoch mit EUR 10.000,00 pro Schadensfall beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die durch Mitarbeiter oder Organe von Steiner-Gas e.U. verursacht werden. Die Beweislast für das Verschulden von Steiner-Gas e.U. trifft den Kunden. 5.2. Steiner-Gas e.U. haftet im Übrigen nur für die Einhaltungvon Vorschriften des in Österreich geltenden Rechts. Eine Haftung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften eines anderen Staates wird nur übernommen, wenn Steiner-Gas e.U. dies schriftlich bestätigt hat.
6.1. Die Rückgabe von gelieferten Gasen und Zubehörteilen, die ordnungsgemäß und mangelfrei geliefert worden sind, erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Eine Rücksendung von Gasmengen, die 6 Monate oder länger zurückgeliefert worden sind, ist ausgeschlossen. Fürzurückgenommene Mengen wird der jeweils gültige Tagespreis gutgeschrieben, abzüglich einer Manipulationsgebühr von 25% des Rechnungsbetrages. 6.2. Für Gasflaschen und Tankrückgaben aus bestehenden Kundenverträgen, bei Vertragskündigungen oder Wechsel des Lieferanten, ist Steiner-Gas e.U. berechtigt, eine pauschale Rückholgebühr in Höhe von EUR 125,- netto zu verrechnen.
7.1. Im Rahmen unserer Geschäftsverbindungen anfallende personenbezogene Daten des Kunden werden gemäß den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie dem Datenschutzgesetz (DSG) idjgF von Steiner-Gas e.U. gespeichert und verarbeitet. Näheres dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
8.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist die Lieferstelle. 8.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie der Bestimmungen des UNKaufrechtes (CISG). 8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Steiner-Gas e.U. Steiner-Gas e.U. ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. 8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, zu ersetzen.
Allgemeines 1.1. Diese Bedingungen gelten für die Vermietung von Behältern (Flaschen, Tanks, etc.) durch Steiner-Gas e.U. 1.2. Die Vermietung erfolgt ausschließlich unter der Bedingung, dass die Behälter nur für Gase von Steiner-Gas e.U. verwendet werden. 1.3. Der Kunde ist verpflichtet, die gemieteten Behälter sorgfältig zu behandeln und nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Eventuelle Schäden oder Verluste sind Steiner-Gas e.U. unverzüglich zu melden und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 1.4. Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Behälter gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand an Steiner-Gas e.U. zurückzugeben. Mietdauer und Mietpreis 2.1. Die Mietdauer beginnt mit dem Tag der Lieferung der Behälter an den Kunden und endet mit dem Tag der Rückgabe an Steiner-Gas e.U. 2.2. Der Mietpreis wird nach den jeweils gültigen Tarifen von Steiner-Gas e.U. berechnet. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. III. Schlussbestimmungen Änderungen der AGB 1.1. Steiner-Gas e.U. behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.Salvatorische Klausel 2.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen SteinerGas e.U. und ihren Kunden und sind Bestandteil jedes Vertrags. Mit der Auftragserteilung bzw. Annahme der Lieferung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
Steiner-Gas e.U. Kaiserstraße 80/39 1070 Wien
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Stand: 2025
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